Die Einrichtung

Über die Einrichtung

Die Einrichtung bietet Plätze für Kindergartenkinder im Alter von drei bis sechs Jahren und für Krippenkinder im Alter von ein bis drei Jahren.

 

 Seit September 2015 besitzt der Kindergarten die Betriebserlaubnis als integrative Einrichtung. Der integrative Kindergarten kann bis zu einem Drittel, muss mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden (Art. 2 Abs. 3 BayKiBiG). Hierbei ist es wichtig, dass die Eltern den Eingliederungshilfeantrag beim Bezirk Oberbayern stellen müssen. Eine Integration der Kinder erfolgt sowohl durch den Fachdienst, als auch vom gesamten Team.  

 

Der Landkreis Freising, Amt für Jugend und Familie, und die Gemeinde Kirchdorf  hat eine Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages  nach Par. 8a SGB VIII abgeschlossen. Wenn Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung beobachtet worden sind, kann die Datenübermittlung an das Jugendamt zulässig sein.

 

Weitere Informationen finden Sie auf die Seite der Gemeinde Kirchdorf an der Amper.



Eindrücke


Hausordnung

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Hausordnungen des Kindergarten sowie der Kinderkrippe zum Download zur Verfügung. Das jeweilige Dokument enthält alle wesentlichen Informationen rund um die Aufnahme, Ablauf etc.. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Einrichtungsleitung. Die Kontaktdetails entnehmen Sie bitte der Seite der Gemeinde Kirchdorf an der Amper,

Download
Hausordnung Kindergarten
Hausordnung_Kindergarten2016.pdf
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Hausordnung Kinderkrippe
Hausordnung_Kinderkrippe_Stand Februar 2
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